AGB FürMietomnibusse
Beförde
Beförderungs- und Geschäftsbedingungen für Mietomnibusfahrten (AGB)
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, wir empfehlen daher, die Bestellung frühzeitig vorzunehmen.
Bestellung und Auftragsbestätigung
Die Bestellung von Mietomnibussen kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.Sie muß die gewünschte Busgröße, die Ausstattung (Komfort), Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrtstrecke und eine verbindliche Rückkehrzeit enthalten. Erst mit unserer schriftlichen Bestätigung
wird diese Bestellung verbindlich.
Preise und Preisänderungen
Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl
einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrten sowie aller zusätzlich angefallenen Kosten wie Parkgebühr und Straßensteuer.
Nachberechnung
Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrtstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendigt, erfolgt Nachberechnung. Die Rechnung wird nach der z. Z.gültigen Preisliste erstellt.
Nebenkosten
Alle Nebenkosten, wie die Gebühren für Straßenbenutzung (Maut), Fähren, Parken,Telefongespräche, Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter, sind vom Kunden zu zahlen und sind im Fahrpreis nicht enthalten, es sei denn sie sind im Angebot enthalten. Ebenso die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses durchdie Fahrgäste entstehen.
Rechnungen sind bei Erhalt netto zur Zahlung fällig, es sei denn eine andere Zahlungsfrist ist auf der Rechnung angegeben.
Mitnahmevon Kindern
Kinder dürfen von Fahrgästen nur insoweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung des Mietomnibusses berücksichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder Knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge
mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar.
Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Fahrgastselbst zu beaufsichtigen. Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigung und empfehlen deshalb den Abschluß einer Reisegepäckversicherung. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Verhalten während der Fahrt
Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungenusw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.Sie haben keinenAnspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, sodaß er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaß-nahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§12,13 und 14).
Durchführung
Wir, sind bestrebt, bestellte Mietomnibusse pünktlich bereitzustellen (in derRegel 15 Minuten vor gemeldeter Abfahrtszeit) und einen aufgestellten Reiseplanmöglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden. DerFahrer muß die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft undArbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keineAnweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften unmöglichmacht. Der Fahrer ist berechtigt, derartige Anweisungen abzulehnen und aufEinhaltung der Auftrags-Vereinbarungen zu bestehen.
Auftragsänderungen
Soll ein fest erteilter Auftrag in bezug auf Termin, Personenzahl, Bus-Komfort,Abfahrts- bzw. Rückfahrtszeiten geändert werden und wir
denÄnderungswünschen zustimmen können, berechnen wir für die Bearbeitung eineGebühr von 10,- Euro.
Rücktritt
Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen, werden alle bis dahinaufgelaufenen Kosten für Reservierungen jeglicher Art, z. B.
Visakosten, Besorgungsgebühren, Hotelstornokosten usw., in tatsächlicher Höheberechnet. Zusätzlich fallen folgende Kosten an:
bis 30 Tage vor Reisetermin 25,- Euro Bearbeitungsgebühr pro Einsatztag
bis 10 Tage vor Reisetermin 20 % der jeweil. Auftragssumme
bis 03 Tage vor Reisetermin 50 % der jeweil. Auftragssumme
bis 02 Tage vor Reisetermin 70 % der jeweil. Auftragssumme
bis 01 Tag vor Reisetermin 80 % der jeweil. Auftragssumme
am Tage der Fahrt 90 % der jeweil. Auftragssumme
Ausfall
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungenentsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z. B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand, Glatteis usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügunggestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst
gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine günstige Rückbeför-derung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des des Kundenbestehen nicht.
Haftung
Bei Beförderung mit unseren Omnibusses haften wir im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen, für Sachschäden bis höchstens 500,-
Euro. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr.Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden
der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen. Soweit für dieDurchführung der Reise andere Unternehmungen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmungen und Personen bleibt unberührt, es geltenderen eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden.
Fundsachen
Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern, eine Haftung dafür wird nichtübernommen.
Paß- und Zollvorschriften
Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung derPaß-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungenentstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw.
gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes. Mit der Bestellungwerden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungenbedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden bitten wir nicht dem Fahrpersonalvorzutragen, sondern sie ausschließlich direkt an die Verwaltung zu richten. Gerichtsstandund Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gem.§ 688 ff ZPOausschließlich Sitz unseres Unternehmens.
Ruhr- Reisedienst & Gössling- Reisen
Dipl. Ökon. Petra Gössling
Bredeneyer Str. 2 b, D -45133 Essen
Telefon: 02 01 / 25 25 71 -Telefax: 02 01 / 22 95 12
www.Goessling-Reisen.de